Adlon-Fonds: OLG gibt der Anlegerklage gegen Signal Iduna statt

Die Schadenersatzklage der Anleger des Adlon-Fonds gegen Signal Iduna kann weiter verhandelt werden. Das Oberlandesgericht Hamm hat am 19. November der Berufung des von Anno August Jagdfeld geführten Fonds stattgegeben, das Urteil des Landgerichts in Dortmund aufgehoben und das Verfahren nach Dortmund zurückverwiesen. Im Frühjahr hatte das Landgericht die Schadenersatzklage wegen des Fehlens einer förmlichen Anlegereinwilligung abgewiesen. Die hatte Fondsgeschäftsführer Jagdfeld dann mit einer Zustimmung von 92 % bei den rd. 4.400 Anlegern eingeholt und beim OLG nachgereicht. Parallel zu diesem Verfahren, bei dem es um ein Volumen von 720.000 Euro geht, hat Jagdfeld auch eine persönliche Klage gegen die Versicherung wegen Rufmord angestrengt. Hier liegt der Streitwert bei ca 1 Mrd. Euro.

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