Berliner Volksbegehren: Wohnungsfirmen beauftragen Rechtsgutachten

Die Berliner Wohnungswirtschaft rüstet sich gegen das geplante Volksbegehren zur Enteignung von Wohnungsunternehmen. Man habe ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu bewerten, ob das Volksbegehren überhaupt zulässig sei, sagte Maren Kern, Vorstand des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), laut übereinstimmenden Zeitungsberichten. Sie halte es nicht für zulässig, so Kern, die zudem eine klare Haltung des rot-rot-grünen Senats vermisst. Sollte das Volksbegehren umgesetzt werden, „hätte das eine überbordende Belastung des Haushalts zur Folge – ganz vorsichtig schätzen wir das auf mindestens 25 Mrd. Euro“. Darüber hinaus würde schon allein die Debatte Investoren „massiv abschrecken“. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ strebt eine Vergesellschaftung aller privaten Wohnungsunternehmen mit jeweils mehr als 3.000 Wohnungen an. Am 6. April soll das Volksbegehren starten. Die Mehrheit der Berliner scheint laut Umfragen mit der Idee zu sympathisieren. Auch Die Linke hatte beschlossen, das Volksbegehren zu unterstützen.

TD Morning News abonnieren

Melden Sie sich für die TD Morning News an und erhalten Sie täglich einen kostenlosen  Auszug aus unseren Branchennachrichten.