Einigung über Bundeszuschüsse für sozialen Wohnungsbau

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat gestern Abend einen Kompromiss über Änderungen im Grundgesetz erzielt. Damit sollen die Voraussetzungen für Finanzhilfen des Bundes bei Investitionen – unter anderem im Bildungsbereich und bei der sozialen Wohnraumförderung – geregelt werden, sodass der Bund auch nach 2019 die Länder finanziell beim sozialen Wohnungsbau unterstützen kann. Dies sei „ein wichtiger Schritt nach vorne für mehr bezahlbaren Wohnungsbau in Deutschland“, freut sich Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. Jährlich würden rd. 80.000 neue Sozialwohnungen benötigt. Dafür müssten insgesamt mindestens 5 Mrd. Euro aufgewendet werden. Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses geht jetzt zunächst an den Bundestag und dann an den Bundesrat zur Beschlussfassung.

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