Mietendeckel laut Senats-Gutachten weitgehend verfassungswidrig

GSK Stockmann hat im Auftrag der Senatskanzlei des Landes Berlin ein verfassungsrechtliches Gutachten zum geplanten landesgesetzlichen „Mietendeckel“ erstellt. Darin kommt Ulrich Battis von der Humboldt-Universität zu dem Schluss, die Pläne seien „in weiten Teilen verfassungswidrig“. Das betrifft vor allem die geplanten Regelungen zu Mietobergrenzen und zur Herabsetzung von Mieten. „Lediglich das geplante fünfjährige Mietenmoratorium ist verfassungsrechtlich darstellbar, wenn es in ein schlüssiges Konzept des Landes zur Herstellung eines ausgeglichenen Wohnungsmarktes eingebettet ist“, heißt es.

TD Morning News abonnieren

Melden Sie sich für die TD Morning News an und erhalten Sie täglich einen kostenlosen  Auszug aus unseren Branchennachrichten.