Bundesinnenministerium hält Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig

Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums hätte der Berliner Mietendeckel nicht beschlossen werden dürfen. In einer Email schreibt das Ministerium an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner, dass das Land Berlin zu einem solchen Gesetz „kompetenzrechtlich gehindert“ sei. Eine Mietpreisbegrenzung sei bereits vom Bund „umfassend und abschließend geregelt“ worden, heißt es in dem Schreiben, das der Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz im Auftrag von Innenminister Horst Seehofer (CDU) verfasste. Zu den Aufgaben des Bundesministeriums des Inneren (BMI) gehört die Prüfung aller Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Für den Immobilienverband ZIA ist durch das BMI-Verdikt jetzt endgültig klar, dass eine Normenkontrolle des Mietendeckel-Gesetzes beim Bundesverfassungsgericht not tut. „Wir können nicht erst nach Jahren feststellen, dass die meisten Berliner Mietverhältnisse neu bewertet werden müssen“, sagt ZIA-Präsident Andreas Mattner.

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