Berlin: Notarkammer lockert wegen Corona Anwesenheitspflicht bei Beurkundungen

Die Notarkammer Berlin erlaubt Beurkundungen ohne die persönliche Anwesenheit der Beteiligten. Darauf weist die Kanzlei Bottermann Khorrami hin. War es bisher nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, Beurkundungen mittels eines Vertreters ohne Vertretungsmacht durchzuführen, wird diese Möglichkeit für die Zeit der Coronavirus-Pandemie ausdrücklich zugelassen. Statt der Vertragsparteien können Mitarbeiter des Notariats als vollmachtlose Vertreter eingesetzt werden. Die beteiligten Vertragsparteien können dann im Nachgang auch außerhalb der Geschäftsräume vor dem Notar ihre Unterschrift leisten. Die Beteiligten werden auf Wunsch per Videokonferenz zur Beurkundungsverhandlung dazugeschaltet werden, um Fragen stellen zu können.

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