Berlin: Volksbegehren für Wohnungsenteignung ist formal zulässig
Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ für formal zulässig erklärt. Innerhalb der nächsten 15 Tage wird nun der Senat eine inhaltliche Stellungnahme vorlegen. Die Initiative will Eigentümer mit mehr als 3.000 Wohnungen enteignen. Verfassungsrechtliche Bedenken würden hinsichtlich der Eigentumsgarantie bestehen, teilt die Senatsverwaltung mit.
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