Orco Property Group: Antrag auf Gläubigerschutz in Frankreich gestellt

Die Orco Property Group S.A., mit einem Anteil von 56,8 % der Aktien Mehrheitsaktionär der Orco Germany S.A., hat am Mittwoch in Frankreich Antrag auf Schutz vor Gläubigeransprüchen gestellt. Das Verfahren erfolge gemäß der im Jahr 2006 eingeführten „Procédure de Sauvegarde“, die dem US-amerikanischen Chapter 11 ähnelt. „Dieses Verfahren hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von Orco Germany S.A.“, teilt der deutsche Ableger des Immobilienkonzerns mit. Zwar erstrecke sich der Schutz des Verfahrens auf alle Vermögensgegenstände der Orco Property Group und damit auch auf deren Beteiligung an Orco Germany. Das Vermögen der deutschen Tochter und auch deren Geschäftsbetrieb blieben davon jedoch unberührt. „Im Laufe des vergangenen Jahres haben Restrukturierungsmaßnahmen dazu beigetragen, dass das Unternehmen nicht mehr finanziell auf Orco Property Group angewiesen ist“, heißt es in einer Unternehmensmitteilung.

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