Apotheken: EuGH-Urteil bestätigt deutschen Status Quo
Apothekenketten bleiben in Deutschland verboten. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die deutsche Regelung, wonach nur zugelassene Pharmazeuten Apotheken betreiben und maximal vier Niederlassungen besitzen dürfen, vereinbar mit europäischem Recht. Ausländische Apothekenketten und deutsche Drogeriefilialisten hatten auf eine Aufweichung der deutschen Praxis gehofft. Konkrete Ambitionen auf ein Apothekennetz hatte der niederländische Apothekenfilialist DocMorris, der 2007 vom Pharmahändler Celesio übernommen wurde. Auch der britischen Alliance Boots und dem Phoenix-Konzern wurden Filialisierungspläne nachgesagt.
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