Berliner Senat macht Ernst mit dem Mietendeckel

Der Berliner Senat hat gestern ein Eckpunktepapier für ein neues Mietengesetz beschlossen. Die Mieten für die rd. 1,5 Mio. nicht preisgebundenen Wohnungen in der Bundeshauptstadt sollen demnach fünf Jahre nicht erhöht werden dürfen. Ausgenommen sind Neubauwohnungen und öffentlich geförderte Wohnungen. Zudem ist eine Mietobergrenze geplant, deren Höhe allerdings noch offen ist. Damit könnten sehr hohe Mieten auf ein „verträgliches Maß“ gesenkt werden, meinte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke). Das Gesetz soll ab Anfang 2020 gelten und schon rückwirkend zum 18. Juni wirksam werden. Damit will der Senat zwischenzeitliche Mieterhöhungen verhindern. Aus der Immobilienwirtschaft kommt massive Kritik. Der Mietendeckel verhindere den dringend benötigten Neubau und verprelle Investoren, meinen die Bauindustrie und der ZIA. Der IVD und einige Rechtsexperten halten das Vorhaben für verfassungswidrig.

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