Berliner Mietendeckel laut Gutachten wohl verfassungswidrig

Der Mietendeckel für Berliner Wohnungen, den der Senat einführen will, ist einem Gutachten zufolge voraussichtlich verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommen laut übereinstimmenden Medienberichten die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Demnach sei „das Zivilrecht durch den Bund bereits so umfassend geregelt, dass für landesrechtliche Regelungen auf diesem Gebiet kaum mehr Möglichkeiten bestehen“. Die Regelungen des Mietpreisrechts seien „daher grundsätzlich als abschließend anzusehen“. Bundesrecht könne nicht durch Landesrecht ersetzt werden. Bis zum Oktober will der Senat ein Gesetz erarbeiten, welches u.a. regelt, dass sämtliche Wohnungsmieten in Berlin für zunächst fünf Jahre nicht erhöht werden dürfen – natürlich mit Ausnahmen. Neben voraussichtlichen Klagen aus der Wohnungswirtschaft hatte auch die Berliner FDP angekündigt, ein Normenkontrollverfahren anzustrengen, sobald das Gesetz vorliegt. Das Gutachten war bis Redaktionsschluss nicht zu erhalten.

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