Bundestag beschließt Änderungen für Grundstücksvergabe

Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend das Haushaltsgesetz 2018 beschlossen. Darin enthalten sind Änderungen bei der Vergabepraxis von bundeseigenen Immobilien durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Kommunen können künftig bundeseigene Grundstücke zur Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags vergünstigt erwerben. Die verbilligt erworbenen Grundstücke können an private Dritte zum gleichen Preis weiterverkauft werden, wenn die Kommune sich dieses Dritten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben bedient. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt die Änderungen. „Durch diese Öffnungsklausel wird es künftig für Genossenschaften, kommunale Wohnungsgesellschaften aber auch für private Unternehmen einfacher, Bundesgrundstücke für den Bau bezahlbaren Wohnraums zu nutzen“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Wohnungsverbands GdW. Das Gesamtvolumen der gewährten Nachlässe auf den Verkehrswert darf den bisherigen Betrag von 100 Mio. Euro künftig überschreiten, wenn die verbilligte Abgabe von Grundstücken dem sozialen Wohnungsbau dient.

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