SPD entschärft Mietrechtsreform nach Unionskritik

Die Deckelung der Modernisierungskosten für Mietwohnungen im Zuge der zweiten Tranche der Mietrechtsreform wird entschärft: Die Modernisierungsumlage soll jetzt nur in Gebieten mit geltender Kappungsgrenze von 11 auf 8 % gesenkt werden, nicht bundesweit, und zunächst nur für die Dauer von fünf Jahren. Das sieht laut GdW der aktuelle Entwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz vor, den Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) jetzt in die Verbändeanhörung gegeben hat. Die geplante Kappungsgrenze von 3 Euro/m² innerhalb von sechs Jahren für die Mieterhöhung nach Modernisierung soll bleiben. Barleys Referentenentwurf hatte einige Neuregelungen schärfer gefasst, als es dem Koalitionspartner recht war. Auch die Branche hält die korrigierte Fassung für realistischer. „Dennoch erwarten wir hier letztendlich keine positive Wirkung für den Wohnungsmarkt“, so GdW-Chef Axel Gedaschko.

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