Rechtsstreit um Berliner Mietpreisbremse-Startup

Darf das Berliner Startup Mietright Wohnungsmietern beim Durchsetzen der Mietpreisbremse helfen oder nicht? In der Bundeshauptstadt wird darüber heftig debattiert, der Fall könnte nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landen. Bislang gab es mehrere unterschiedliche Urteile von Berliner Gerichten. Zuletzt kam diesen Dienstag die 66. Zivilkammer des Landgerichts Berlin zu der Auffassung, das Angebot von Mietright sei unbedenklich und im Grunde eine erlaubte Inkassotätigkeit. Eine Revision beim BGH wurde zugelassen. Die 67. Zivilkammer stellte dagegen im Juli fest, die Website „wenigermiete.de“ von Mietright verstoße gegen das Verbot, unerlaubt Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Auch die Berliner Anwaltskammer hält das Angebot für unzulässig. Mietright bietet einen algorithmusgesteuerten Vergleich der eigenen Miete mit dem jeweiligen Mietspiegel. Bezahlt jemand zuviel, kann er die vermutete Forderung gegenüber seinem Vermieter an das Startup abtreten. Mietright versucht dann, eine Einigung zu erzielen, notfalls auch auf dem Klageweg.

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