Sonder-Afa von 5 % soll Mietwohnungsbau ankurbeln

Das Bundesfinanzministerium plant eine Sonderabschreibung für den privat finanzierten Mietwohnungsbau. Laut einem Referentenentwurf mit gestrigem Datum, der TD vorliegt, soll die neue Regelung für neue Wohnungen mit Bauantrags-Daten vom 31. August 2018 bis 31. Dezember 2021 greifen. Die geplante Sonder-Afa beträgt jährlich 5 % zusätzlich zur bestehenden Absetzung für Abnutzung. Die Abschreibungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro/m² nicht übersteigen, die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 2.000 Euro/m². Die geförderten Wohnungen müssen zehn Jahre als Mietwohnungen genutzt werden. „Die Maßnahme zielt vorwiegend auf private Investoren ab, sich verstärkt im bezahlbaren Mietwohnungsneubau zu engagieren“, heißt es im Entwurf. Die Steuer-Mindereinnahmen durch die Sonderabschreibung bis zum Jahr 2022 gibt das Finanzministerium mit 510 Mio. Euro an.

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