Landesminister entwerfen Share-Deal-Gesetz

Die Länderfinanzminister haben gestern Gesetzesvorschläge zur künftigen Besteuerung von Share-Deals beschlossen. Das Bundesfinanzministerium soll diese nun ins Gesetzgebungsverfahren des Bundes einbringen. Inhaltlich entspricht der Beschluss im Wesentlichen dem, was zuvor angekündigt war: Die Rechtslage, wonach Gesellschafterwechsel an grundbesitzenden Personengesellschaften von mindestens 95 % der Anteile Grunderwerbsteuer auslösen, wird auf Anteilseignerwechsel an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften ausgedehnt und die Quote auf 90 % herabgesetzt. Altgesellschafter müssen also in nennenswertem Umfang beteiligt bleiben. Die Fristen im Grunderwerbsteuergesetz werden von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die Wirtschaftskanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein erwartet, dass das Bundesfinanzministerium eigene Vorstellungen einbringen wird: „Im Worst Case ist mit dem quotalen niederländischen Modell ab einem Anteilseigner-Wechsel von mehr als 50 % zu rechnen.“ Der ZIA warnt vor den Verschärfungen. Mit Share-Deals können Mehrfachbesteuerungen eines Grundstücks vermieden werden. Sollte diese Möglichkeit wegfallen, werde dies Wohn–, Arbeits– und Produktionsflächen verteuern. Außerdem müsse rasch geklärt werden, wie Übergangsregelungen aussehen werden, um Rechtssicherheit für Transaktionen zu schaffen.

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