Gesetzentwurf für Bestellerprinzip bei Verkäufen ist da

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Einführung des Bestellerprinzips bei Wohnungsverkäufen vorgelegt. Der bereits bei Vermietungen geltende Grundsatz „Wer bestellt, der zahlt“, solle künftig auch Immobilienverkäufen zugrundegelegt werden, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley der „Süddeutschen Zeitung“. Wohnungskäufer befänden sich in einer „faktischen Zwangslage“, zitiert die Zeitung aus dem Gesetzentwurf. Gerade in den Regionen mit großer Wohnungsnot müsse der Käufer alleine die Provision entrichten. „Auch in Bundesländern, in welchen grundsätzlich eine Teilung der Provision zwischen Makler und Verkäufer praktiziert wird, wird aufgrund des knappen Angebots an Immobilien einseitig dem Verkäufer entgegengekommen“, zitiert die SZ weiter aus dem Entwurf. Fest steht allerdings, dass die Gesetzesinitiative mit Widerstand beim Koalitionspartner CDU/CSU rechnen muss.

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