Berlin: Verkaufsstopp für Wohnungen an Karl-Marx-Allee aufgehoben

Die Deutsche Wohnen könnte nun doch einen Großteil der Wohnungen an der Karl-Marx-Allee in Berlin-Friedrichshain kaufen. Das Landgericht Berlin hat gestern eine einstweilige Verfügung gegen das umstrittene Geschäft gekippt und „geht davon aus, dass ein dingliches Vorkaufsrecht der Verfügungsklägerin nicht bzw. nicht mehr bestehe“, wie es in einer Mitteilung heißt. Die einstweilige Verfügung hatte im Dezember die landeseigene WBM erwirkt, um den Verkauf von etwa 670 Wohnungen an die Deutsche Wohnen zu verhindern. Dabei bedeutet die Gerichtsentscheidung nicht, dass der Konzern alle Wohnungen in den betroffenen drei Blöcken bekommt. Viele Mieter haben bereits ihr Vorkaufsrecht geltend gemacht, laut dem „Tagesspiegel“ etwa 40 % – entweder für sich selbst oder für das Modell des „gestreckten Erwerbs“, bei dem die Wohnungen direkt an die ebenfalls landeseigene Gewobag weitergereicht werden sollen. Gegen das Urteil des Landgerichts können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

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