Berlin: Enteignungen laut Gutachten verfassungswidrig

Eine in Berlin angestrebte Enteignung großer Wohnungskonzerne dürfte verfassungswidrig sein. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest Helge Sodan, Verfassungsrechtler und früherer Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofs, in einem vom BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen beauftragten Rechtsgutachten. Sowohl Grundgesetz als auch Berliner Landesverfassung stünden dem Vorhaben entgegen, heißt es dort. Sodan sieht demnach keine „Erforderlichkeit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit des Vorhabens“, das einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsfreiheit nach Art. 14 GG darstelle. Zudem seien die Entschädigungskosten ohne einen Verstoß gegen die ab 2020 verbindliche Schuldenbremse wohl nicht möglich. Die Berliner Landsverfassung habe einen noch stärkeren Eigentumsschutz als selbst das Grundgesetz und stehe in diesem Punkt über diesem. Klarheit herrscht dennoch nicht. Andere Juristen sehen auch Chancen, dass die von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ geplante Vergesellschaftung von privaten Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen rechtlich durchsetzbar wäre.

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