Mietervereine sollen Wuchermiete abmahnen

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will stärker gegen Mietwucher vorgehen. Laut einem Referentenentwurf, über den die „Berliner Zeitung“ berichtete und der TD vorliegt, soll der sogenannte Mietwucher-Paragraf als neuer § 556h („Verbot der Entgeltüberhöhung“) ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kommen. Statt dem Vermieter die Ausnutzung einer Zwangslage nachweisen zu müssen, wenn dessen Miete mehr als 20 % über der ortsüblichen Miete liegt, muss künftig nur noch die Mangellage am Markt dargelegt werden. Die Regelung bezieht sich dabei nicht nur auf die Kaltmiete, sondern auch auf „Nebenleistungen“, wie z. B. möblierte Wohnungen. Außerdem soll es Vermietern künftig verboten sein, überteuerte Wohnungen zu inserieren. Neubauwohnungen sind von den verschärften Regeln ausgenommen, ebenso Fälle, in denen eine höhere Miete zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, etwa bei Investitionen in die Wohnung.

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