Hessen tritt stärker auf die Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse in Hessen gilt demnächst in doppelt so vielen Städten und Gemeinden wie bisher. In großen Städten entfallen Ausnahmen für einzelne Stadtteile. Statt wie bisher in 16 Städten und Gemeinden gilt die Deckelung bei Wiedervermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete künftig in 31 Kommunen, außer Kassel, Marburg und Nidderau liegen diese sämtlich im Rhein-Main-Gebiet. Unter die neue Mietpreisbremse fallen auch erstmals die kompletten Stadtgebiete von Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Bad Homburg. Darüber hinaus wird die Kündigungssperrfrist von fünf auf acht Jahre erhöht. Axel Tausendpfund, Vorstand des VdW südwest, bezeichnet die Verschärfung als „Scheinlösung, die keine einzige der dringend benötigten bezahlbaren Wohnungen schaffen wird.“ Aus Sicht des VdW könne nur der Bau neuer Wohnungen dem hohen Mietpreisniveau nachhaltig entgegenwirken. Die neue Verordnung ist vom Kabinett in dieser Woche beschlossen worden und tritt nach Veröffentlichung spätestens zum 1. Juli in Kraft.

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