Höhere Förderobergrenze bei Sonder-AFA?

Die seit langem diskutierte steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus könnte in der heutigen Sitzung des Bundesrats, der letzten vor der Sommerpause, beschlossen werden. Dabei will sich das Kanzleramt bei der Obergrenze der Baukosten auf die Länder zubewegen und sie kurzfristig von den bisher geplanten 3.000 Euro/m² auf 3.500 m² erhöhen. Stimmten die Länder dem Gesetz zu, werde die Bundesregierung die Erhöhung zu Protokoll geben, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ). Gelten soll die Erhöhung für Regionen mit angespannter Wohnungslage. Die Abstimmung zur sogenannten Sonder-AFA war eigentlich schon im letzten Jahr geplant, wurde dann aber kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Sie ermöglicht Investoren bei Neubauvorhaben steuerliche Abschreibungen von 5 % auf die Herstellungskosten, zusätzlich zur schon geltenden linearen Sonderabschreinbung über 2 %, befristet auf vier Jahre. Der Bauantrag muss bis 2021 gestellt werden.

TD Morning News abonnieren

Melden Sie sich für die TD Morning News an und erhalten Sie täglich einen kostenlosen  Auszug aus unseren Branchennachrichten.