Mietendeckel: Gif-Gutachten weist auch auf Risiken für die Mieter hin

Der Berliner Entwurf zum Gesetz der Mietenbegrenzung ist verfassungsrechtlich bedenklich. Zu diesem Schluss kommt ein „Policy Paper“ der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung (gif). Die verfassungsrechtliche Analyse des geplanten Mietendeckels unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stammt von Professorin Karola Knauthe. Sie hinterfragt zum einen die formelle Gesetzgebungskompetenz des zuständigen Senats und erhebt zum anderen Bedenken, dass das MietenWoG gegen den im Artikel 14 GG aufgestellten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Die weitreichenden ökonomischen Effekte des Gesetzes sind nicht Gegenstand des Gutachtens. Das Gutachten weist aber darauf hin, dass auch die Mieter erheblichen Risiken ausgesetzt sind, sollte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel als verfassungswidrig einstufen. Eventuelle Mietnachzahlungen müsse nämlich der Mieter tragen, bei Nicht-Erfüllung könne dies bis zum Verlust der Wohnung führen.

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