C&A muss einbehaltene Miete für Münchener Filiale nachzahlen

C&A muss für eine Filiale in der Münchener Innenstadt die aufgrund des Corona-Lockdowns einbehaltene Miete inklusive Zinsen nachzahlen. Dies entschied das Landgericht München I laut übereinstimmenden Medienberichten. C&A hatte die Aussetzung der Mietzahlung für April 2020 demnach mit den behördlich angeordneten Ladenschließungen begründet. Dies habe einen Mangel der Mietsache dargestellt – dass ein Geschäft für den Publikumsverkehr zugänglich sei, sei eine Grundbedingung für eine Vermietung an den Einzelhandel. Der Vermieter hatte dagegen argumentiert, es gebe keinen Sachmangel. Das Gericht gab dem Kläger recht: Das Verwendungsrisiko könne nicht auf den Vermieter abgewälzt werden. Auch eine Anpassung des Mietvertrags sah das Landgericht nicht als zwingend an; eine Rücklage in Höhe einer Monatsmiete zu bilden, sei für C&A zumutbar. Das Gericht betonte, dass es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handle. Wie hoch die einbehaltene Monatsmiete war, ist nicht bekannt. Der Streitwert soll allerdings bei gut 1 Mio. Euro gelegen haben.

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