Bundesregierung über Share-Deal-Reform einig

Die Neuregelung der Grunderwerbsteuer bei Share-Deals wird wohl noch vor Ende der Legislaturperiode in Gesetzesform gegossen. Der ZIA bestätigt Zeitungsberichte, wonach sich Union und SPD nach langem Ringen nun auf einen Entwurf geeinigt haben, sodass die Gesetzesänderung zum 1. Juli in Kraft treten kann. Die Steuer wird dann bereits fällig, wenn innerhalb von zehn Jahren mehr als 90 % der Anteile an einer Immobiliengesellschaft den Eigentümer wechselten. Bisher war die steuerfreie Beteiligungshöhe mit 95 % großzügiger. Die SPD hatte ursprünglich eine Absenkung auf 75 % angestrebt. Offen ist, inwiefern frühere Transaktionen nach der neue Regel besteuert werden. Alexander Lehnen, Partner bei der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein und Mitglied des  ZIA-Steuerausschusses, erwartet allerdings keine Rückwirkung auf Anteilsübertragungen vor dem 1. Juli 2021.

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