Reform bringt Mietspiegelpflicht für Städte ab 50.000 Einwohnern

Die Rechtspolitiker von Union und SPD haben sich bei weiteren strittigen Punkten in Sachen Mietspiegelreform geeinigt. Der Bindungszeitraum für Mietspiegel bleibt demnach bei zwei Jahren bestehen. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Wie im Koalitionsvertrag schon 2018 verabredet, müssen Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gebildet werden. "Wir fordern die Bundesregierung zudem ausdrücklich auf, Regelungen zu entwickeln, die die Unabhängigkeit und Sachkunde der Mietspiegelersteller gewährleisten", so Jan-Marco Luczak von der Unionsfraktion. Sein Kollege Johannes Fechner von der SPD verweist auf die vom seiner Partei geforderte Mietspiegelpflicht. Nicht durchsetzen konnten sich die Sozialdemokraten dagegen mit einer Mietspiegelpflicht für alle Gemeinden mit Mietpreisbremse und ihrer Forderung, das Instrument der "Vergleichswohnung" als Begründungsmittel für Mieterhöhungen zu streichen. Laut gif verfügen 34 der größten deutschen Städte über keinen aktuell anwendbaren Mietspiegel. Dazu gehören Berlin, Düsseldorf und Hannover und 16 weitere Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt, sodass die Mietpreisbremse dort ins Leere läuft.

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