Rastatt: Wieder Hoffnung für Ikea-Ansiedlung

Die Chancen für einen Ikea-Markt in Rastatt haben sich wieder erhöht. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat ein ablehnendes Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs (VGH) aufgehoben und die Angelegenheit an das Gericht zurücküberwiesen. Der Streit um die Ansiedlung läuft bereits seit 2006. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte damals das Projekt abgelehnt mit der Begründung, es sei zu groß für das Mittelzentrum Rastatt und füge sich nicht in den Landesentwicklungsplan. Der VGH hatte sich dieser Einschätzung angeschlossen. Die Bundesrichter allerdings bemängelten nun, dass der VGH die Möglichkeit einer Abweichung vom Landesentwicklungsplan kategorisch ausgeschlossen habe. In der Urteilsbegründung heißt es, dass auch Einzelfallprüfungen möglich sein müssten. Die Entscheidung des BVG könnte nun auch eine Signalwirkung für die Ansiedlung von Möbelmärkten an anderen deutschen Standorten haben.

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