BGH hebt Freisprüche nach Kölner Stadtarchiv-Einsturz auf

Zwölf Jahre nach dem folgenschweren Einsturz des Historischen Archivs in der Kölner Südstadt hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Freisprüche für zwei Bauleiter aufgehoben. In der Vorinstanz hatte das Landgericht Köln den Angeklagten zwar Sorgfaltspflichtverletzungen an der U-Bahnbaustelle vor dem Archivgebäude bescheinigt, diese hätten aber nicht den Einsturz des Gebäudes verursacht. Nach Auffassung der Bundesrichter wurde bei dem Urteil nicht die gehäufte Zahl an Zwischenfällen auf der Baustelle berücksichtigt. Über die Anklage wegen fahrlässiger Tötung muss nun eine andere Kammer entscheiden. Am 3. März 2009 war es aufgrund von Baumängeln zu einem Grundwassereinbruch in die Problembaustelle gekommen. Dadurch wurden das Archivgebäude und zwei benachbarte Wohnhäuser so stark unterspült, dass sie schließlich einstürzten. Bei dem Unglück starben zwei Menschen, es entstand Sachschaden im hohen dreistelligen Millionenbereich.

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