Maro Wohnungsbau-Genossenschaft muss in die Eigenverwaltung

Die Maro Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen hat beim Amtsgericht München die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Unternehmen betreibt im Großraum München sowie in Oberbayern elf Mehrgenerationen-Wohnprojekte sowie sechs Demenz-Wohngemeinschaften, weitere neun Projekte sind derzeit im Bau oder in einem fortgeschrittenen Planungsstatus. Anlass für den Insolvenzantrag ist eine zurückgezogene Finanzierungszusage für ein Projekt in Landsham bei München. Dadurch können die dortigen Demenz-Wohngemeinschaften und Mehrgenerationen-Wohnungen nicht weitergebaut werden, zudem ist die Liquidität des Unternehmens aufgrund von anstehenden Zahlungsverpflichtungen erheblich belastet. Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt von der Pluta Rechtsanwalts GmbH wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Lukas Herbert und Hendrik Wolfer als Generalbevollmächtigte von der Kanzlei Grub Brugger sollen die Genossenschaft sanieren.

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