Köln: Insolvenz von Cologneo II abgewendet

Das Amtsgericht Bremen hat den von Görg vorgeschlagenen Restrukturierungsplan für das Cologneo II bestätigt und den Widerspruch eines Großgläubigers abgewiesen. Damit wird die Projektgesellschaft für das Kölner Cologneo-Quartier in ein dreijähriges Moratorium versetzt, um den Entwicklungswert der Grundstücke zu erhalten und Insolvenzgründe, Fälligkeiten oder zusätzliche finanzielle Belastungen zu vermeiden. Die Projektentwicklungsgesellschaft Cologneo II gehörte zu der mit dem Adler-Konzern verbundenen Consus-Gruppe. Verzögerungen in der Projektentwicklung brachten die Gesellschaft in eine existenzbedrohende Lage, so dass sie in eine Sicherungs- und Verwertungstreuhand überführt werden musste. Durch das Moratorium soll Zeit bis zu einer Erholung des Marktes gewonnen werden. Eingebunden war die Wayes Unternehmensberatung, White & Case war für namhafte Gläubiger tätig. Die Pläne für das Cologneo II an der Deutz-Mülheimer Straße 133 sahen ca. 600 Wohn- und 35 Gewerbeeinheiten für Büros, Einzelhandel, Hotels und Gastronomie vor.

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