D.i.i.: Bafin stellt Insolvenzantrag für Fonds-KVG

Die Finanzaufsicht Bafin hat einen Insolvenzantrag und ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegen die d.i.i. Investment GmbH gestellt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist eine 100%ige Tochter der Deutsche Invest Immobilien (d.i.i.) und verwaltet deren Immobilienfonds. Es geht um 16 Immobilien-AIFs mit einem Volumen von rund 621 Mio. Euro. Davon sind 14 Spezial-AIFs für professionelle und semiprofessionelle Anleger, zwei wurden als Publikumsfonds aufgelegt. Das Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) soll die Vermögenswerte der d.i.i. Invest sichern, bis entschieden ist, ob das Insolvenzverfahren über die Muttergesellschaft d.i.i. eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Die d.i.i. hatte Ende März Insolvenz beantragt, kürzlich wurde auch ein erster Fonds, der Neubaufonds 14, für zahlungsunfähig erklärt. Der Insolvenzantrag für die d.i.i. Investment kann aus rechtlichen Gründen nur von der Bafin, nicht von der d.i.i. selbst gestellt werden.

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