Bundesrechnungshof: „Lockerungen des Vergaberechts haben Ziel nicht erfüllt“

Der Bundesrechnungshof hat das gelockerte Vergaberecht für Bauaufträge im Rahmen des Konjunkturpakets II kritisiert. 2009 hatte die Bundesregierung die Lockerungen beschlossen, damit die Milliardensummen schnell fließen und so rechtzeitig zur Belebung der Wirtschaft beitragen. Der Rechnungshof kommt nun nach Untersuchung von 16.000 Vergabeverfahren zu dem Schluss, dass der damalige Verzicht auf öffentliche Ausschreibungen nicht dafür gesorgt habe, Baumaßnahmen zu beschleunigen. Stattdessen sei der Wettbewerb eingeschränkt worden. In der Folge sei es im Hochbau zu Mehrausgaben von 50 bis 70 Mio. Euro gekommen. Deswegen sei es richtig, dass die Bundesregierung – anders als die meisten Bundesländer und Kommunen – die Ausnahmeregelungen nach 2010 nicht verlängert habe. Der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung sollte als Regelvergabeart beibehalten werden, empfiehlt der Rechnungshof.

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