Berlin: Gerichtsurteil kippt den Mietspiegel 2013

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Berliner Mietspiegel für unwirksam erklärt. In einem erstinstanzlichen Urteil gibt es einer Vermieterin Recht, die eine Mieterhöhung auf 7,19 Euro/m² und damit über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus durchsetzen wollte. Der Mieter hatte dies mit Blick auf den Mietspiegel 2013 verweigert. Für dessen Erstellung waren Vergleichswerte über 7 Euro/m² als Wucher eingestuft und deshalb im Rahmen der sogenannten Extremwertbereinigung nicht berücksichtigt worden. Dies verstieß nach Ansicht des Gerichts gegen anerkannte wissenschaftliche Grundlagen, das Zahlenwerk sei somit kein qualifizierter Mietspiegel. Auch die grobe Einstufung von Lagen als „einfach“, „mittel“ und „gut“ kritisierte das Gericht. Nun wird diskutiert, ob das – noch nicht rechtskräftige – Urteil Folgen für die Mietpreisbremse haben könnte, die den Mietspiegel als Maßstab zugrundelegt. Der Berliner Senat ist der Ansicht, dass das Urteil sich nur auf den Mietspiegel 2013 bezieht. Der neue Berliner Mietspiegel soll in wenigen Tagen vorgestellt werden.

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