PPP: Umsatzsteuer soll für Private fallen

Private sollen bei öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) noch in dieser Wahlperiode für einen Zeitraum von fünf Jahren von der Umsatzsteuer befreit werden. Dies sieht ein Antrag der Fraktionen von Union und SPD vor, der am 19. März im Bundestag verabschiedet wurde. Ansonsten würden diese Modelle „gegenüber der konventionellen Leistungserstellung durch die öffentliche Verwaltung weniger attraktiv“. Zudem soll die Bundesregierung eine dauerhafte Lösung der „Umsatzdiskriminierung“ schaffen und die Bundeshaushaltsordnung so verändern, dass öffentliche Beschaffer auf Bundesebene verpflichtet werden, PPP-Projekte als gleichberechtigte Beschaffungsvariante anzuerkennen. Nach Angaben der Fraktionen gibt es 116 PPP-Projekte mit einem Investitionsvolumen von zusammen 3,5 Mrd. Euro. Ein Viertel dieser Projekte befinde sich bereits in der Betriebsphase. Die Effizienzvorteile und damit Kosteneinsparungen für den Steuerzahler würden sich auf 5 bis 25 % belaufen, schreiben die Fraktionen weiter. Die Investitionen in PPP-Projekte seien von 65 Mio. Euro in den Jahren 2002 und 2003 auf 875 Mio. Euro im Jahr 2007 gestiegen. Laut Koalitionsvertrag soll sich der Anteil von PPP-Projekten an den öffentlichen Beschaffungen von derzeit 4 auf 15 % erhöhen.

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