Hendricks will Grundgesetz im Kampf gegen Wohnungsnot ändern

Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) verlangt eine Änderung des Grundgesetzes, damit sich die Bundesregierung gegen die Wohnungsnot stärker engagieren kann. Der Bedarf sei so riesig, dass die Länder ihn auf Dauer nicht allein decken könnten, sagte sie der „Berliner Morgenpost“. Für Wohnungsbau-Angelegenheiten sind seit der Föderalismusreform 2006 allein die Länder zuständig. Daher darf der Bund die Länder im sozialen Wohnungsbau nur noch bis zum Jahr 2019 finanziell unterstützen. Bei einer erneuten Zusammenlegung der Wohnungsbau-Kompetenzen von Bund und Ländern könne das Bauwesen entbürokratisiert werden, sagte Hendricks der Zeitung. Als Beispiel nannte sie, dass die Bauordnungen der Länder vereinheitlicht werden.

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