Landgericht Berlin hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig

Das Landgericht Berlin hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig. Es liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern und ein verfassungswidriger Engriff in die Vertragsfreiheit vor. So würden Vermieter, die in der Vergangenheit eine maßvolle Miete verlangt hätten, gegenüber jenen benachteiligt, die die am Markt erzielbare Miete schon maximal ausgeschöpft hätten. Außerdem verweisen die Richter darauf, dass sich die ortsüblichen Vergleichsmieten von Berlin und München um über 70 % unterschieden. Damit habe der Gesetzgeber eine Bezugsgröße gewählt, die Vermieter in unterschiedlichen Städten wesentlich ungleich treffe – weder der Gesetzeszweck noch die mit der gesetzlichen Regelung verbundenen Vorteile noch sonstige Sachgründe würden dies rechtfertigten. Während der ZIA, GdW und Haus & Grund den Richterspruch begrüßen, betont der Deutsche Mieterbund, dass das Landgericht lediglich seine Rechtsansicht geäußert habe. Konsequenzen habe das nicht, denn nur das Bundesverfassungsgericht könne die Mietpreisbremse für verfassungswidrig erklären, nicht ein Landgericht.

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