Baubranche: Bauverband kritisiert Entsenderichtlinie-Reform

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort. Darauf haben sich Arbeits- und Sozialminister der EU nun bei der Reform der Entsenderichtlinie geeinigt. Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland sollen aber nicht nur den gültigen Mindestlohn erhalten, sondern auch z.B. Urlaubs-, Weihnachts- oder Schlechtwettergeld und Feiertagszuschläge. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hält die Neuregelung für überzogen. In der Praxis seien der Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bereits heute nicht in der Lage, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren. Meine die EU-Kommission den Schutz entsandter Arbeiter ernst, sollte sie die geplante Dienstleistungskarte zumindest für die Baubranche nicht weiter verfolgen, da hier der Scheinselbstständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tür und Tor geöffnet werde, so der Verband.

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