Gericht kippt Mietpreisbremse in Bayern – in der alten Form

Die Mietpreisbremse in Bayern in der bis zum Juli dieses Jahres geltenden Fassung ist unwirksam, denn die Mietpreisbremsenverordnung der Bayerischen Staatsregierung verstößt gegen die bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage – es fehlen nachvollziehbare Kriterien, weshalb bestimmte Wohnungsmärkte (hier: München) als angespannt gelten können. Das hat das Landgericht München und damit ein Urteil der Vorinstanz bestätigt. Die Entscheidung betrifft allerdings nur Mietverhältnisse, die vor dem 24. Juli 2017 geschlossen wurden, denn an diesem Tag hatte die Landesregierung die Verordnung nachgebessert. Ob diese neue Begründung in Zukunft vor Gericht standhält, hatte das Landgericht nicht zu entscheiden, rückwirkend lässt sich der Formverstoß allerdings nicht beheben. Die im Juli 2015 erlassene Mietpreisbegrenzungsverordnung, die seit 2016 als Mieterschutzverordnung firmiert, ist unwirksam.

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