Leipziger Kappungsgrenze auf 15 % reduziert

In Leipzig dürfen Wohnungsmieten bei bestehenden Verträgen künftig nur noch um maximal 15 % innerhalb von drei Jahren steigen. Das hat nun der Freistaat Sachsen beschlossen, womit er seiner größten Stadt einen angespannten Wohnungsmarkt attestiert. Die geänderte Kappungsgrenzenverordnung des Bundeslandes ist zunächst bis zum 30. Juni 2020 gültig. Die erste Fassung vom Juli 2015 hatte nur für Dresden gegolten, „da zum damaligen Zeitpunkt nur dort die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen als besonders gefährdet eingestuft wurde“, heißt es in einer Mitteilung. Bei nicht angespanntem Wohnungsmarkt sind Erhöhungen bis zu 20 % gesetzlich möglich.

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