Frankfurt: Stadt und Industrie einigen sich in Sachen Seveso III

Die Stadt Frankfurt und die Betreiber und Nutzer der drei Industrieparks Höchst, Griesheim und Fechenheim haben sich auf ein Vorgehen im Zusammenhang mit den Seveso-III-Regelungen verständigt. Damit können die wegen dieser Gefahrstoff-Thematik ruhenden Bebauungsplanverfahren für mehr als 3.000 Wohnungen fortgesetzt werden – beispielsweise in der Parkstadt Unterliederbach oder für das ehemalige VGF-Gelände in Höchst. Die Einigung sieht vor, dass in 500 m Abstand zu den Industrieparks weder Wohnungen, Schulen, Altersheime oder Veranstaltungssäle genehmigt werden. Außerhalb von 500 m und innerhalb des Achtungsabstandes von knapp über 1.000 m können Bauleitplanungen für schutzbedürftige Nutzungen wie Wohnbaugebiete verfolgt werden. Die Industrieparks und die chemische Industrie werden nicht grundsätzlich dagegen vorgehen. Von der Einigung könnte eine Signalwirkung für andere Chemie- und Industrieparks in Deutschland ausgehen, die in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung im unmittelbaren Umfeld vor ähnlichen Herausforderungen stehen.

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