SeniVita warnt Genussschein-Gläubiger vor Verlust

Die SeniVita Sozial gGmbH hat ihren Abschluss für 2017 wegen „offener Bewertungsfragen“ noch nicht festgestellt, sie warnt vor einem Abschreibungsbedarf. Dieser könnte dazu führen, dass die Vergütung der Genussscheine für 2017 ausgesetzt wird. Im 1. Quartal 2018 habe man aber einen Überschuss erwirtschaftet. In den ersten drei Quartalen schrieb SeniVita vor Zinsen und Steuern einen Gewinn von 1,0 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung von Zinszahlungen sowie der Vergütungen für Genussrechte und -scheine verzeichnete man zum 30. September 2017 einen Fehlbetrag von 0,3 Mio. Euro. Das Unternehmen betreibt drei Behinderten-Pflegeeinrichtungen und ist darüber hinaus Eigentümer mehrerer Pflegeimmobilien.

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