Hotels: Pauschale Bettensteuer ist laut Urteil verfassungswidrig
Die Steuer auf Hotelübernachtungen ist teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass Kommunen die Steuer künftig nur für privat veranlasste Übernachtungen erheben dürfen. Bei beruflich zwingend erforderlichen Reisen seien die Satzungen dagegen in vollem Umfang unwirksam, so die Richter. Geklagt hatten Hotelbetreiber aus Trier und Bingen am Rhein. In Trier beträgt der Steuersatz 1 Euro pro Gast und Übernachtung, in Bingen liegt er zwischen 1 und 3 Euro. Der Branchenverband Dehoga begrüßte das Urteil. „Die Steuer hat in der Branche und bei den Gästen für große Verärgerung und Verunsicherung gesorgt, denn die Städte haben mit dieser Steuer die sinnvolle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes konterkariert“, erklärte Verbandspräsident Ernst Fischer.
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