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Erbschaftssteuer: Bundesfinanzhof-Präsident hält Gesetz für verfassungswidrig

Rudolf Mellinghoff, der neue Präsident des Bundesfinanzhofs, hält das aktuelle Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig. „Ich bin fest überzeugt, dass sich das Bundesverfassungsgericht auch mit der neuen Erbschaftsteuer befassen muss – entweder über eine Richtervorlage oder über Verfassungsbeschwerden von Steuerpflichtigen“, sagte der höchste deutsche Finanzrichter dem „Handelsblatt“. Eine Reform des Gesetzes war notwendig geworden, weil das Verfassungsgericht Ungleichbehandlungen – insbesondere bei der Vererbung von Immobilien – konstatiert hatte. Auch die seit dem 1. Januar 2009 geltende Reform enthält offenbar mehrere Unstimmigkeiten. Immobilien-Lobbygruppen etwa haben auf eine ungleiche Behandlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien hingewiesen.

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