Gauselmann klagt gegen Berliner Spielhallengesetz
Der größte deutsche Spielhallenbetreiber, die Gauselmann Gruppe (Merkur), zieht gegen das Berliner Spielhallengesetz zu Felde. Wie das Unternehmen mitteilt, hat es eine Klage gegen das im Mai verabschiedete Gesetz eingereicht. Das Gesetz ist aus Sicht des Unternehmens verfassungswidrig: Es sehe u.a. vor, dass alle Spielhallenerlaubnisse nach fünf Jahren erlöschen. Dies führe zu einer „grundrechtswidrigen Enteignung, die nicht nur die Betreiber von Spielstätten, sondern auch Hauseigentümer und Vermieter“ treffe. Die jetzt eingereichte Klage sei „nur den Anfang einer Prozesslawine“. Allein das Land Berlin müsse sich auf Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe gefasst machen. Mit dem bundesweit ersten Spielhallengesetz auf Landesebene hatte Berlin die Flut der Spielhallen mit strengen Auflagen eindämmen wollen. Ulrich Schmidt, Besitzer von Deutschlands zweitgrößtem Betreiber (Schmidt-Gruppe), hatte bereits rechtliche Schritte gegen die im geplanten Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Auflagen gegen Spielhallen angekündigt.
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