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Gebäudesanierung: Bundesrat lehnt 10-%-AfA ab

Der Bundesrat stimmte am Freitag zahlreichen Gesetzen zum Atomausstieg und dem Energiepaket zu. Lediglich der steuerlichen Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Änderungen im Steuerrecht versagten die Länder ihre Zustimmung. Zu beiden Gesetzen können nun Bundestag oder Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Bundesrat hatte entgegen den Empfehlungen seiner Ausschüsse auf diese Möglichkeit verzichtet. Damit können Vermieter und Selbstnutzer von Immobilien vorerst die Abschreibung energetischer Sanierungsmaßnahmen von 10 % nicht nutzen. Die Länder hatten schon im Vorfeld für den von ihnen zu tragenden Anteil von 57,5 % der bis 2022 entstehenden Steuerausfälle von jährlich 1,5 Mrd. Euro eine Gegenfinanzierung gefordert. Weiterhin sollte für Eigennutzer die Förderung unabhängig von der Progression gleich hoch ausfallen, um nicht Besserverdienende stärker zu berücksichtigen.

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