Klimaschutz: Länder wollen Förderung verdoppeln, aber nicht zahlen
Die Bundesländer wollen die energetische Sanierungsquote verdoppeln, fordern aber gleichzeitig eine vollständige Kostenübernahme durch den Bund. In ihrer Beschlussvorlage zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, das am Freitag im Bundesrat auf der Tagesordnung steht, schlagen sie zudem eine Abkopplung der steuerlichen Förderung für Eigennutzer von der steuerlichen Progression vor, um eine Gleichheit der Förderung sicherzustellen. Ferner soll eine öffentliche Förderung kein Ausschlusskriterium für eine steuerliche Förderung darstellen. Diese solle sich vielmehr an den abgestuften Anforderungskriterien der KfW-Förderung orientieren. Da die Länder einerseits 57,5 % der Kosten zu tragen hätten, andererseits verpflichtet seien, bis 2020 ohne strukturelle Kreditaufnahme auszukommen, müsse der Bund die Steuerausfälle im Zuge der geplanten Förderungen allein tragen.
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