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Hessen: Uniklinik-Privatisierungen waren teils verfassungswidrig

Die Privatisierung des Uniklinikums Gießen und Marburg ist vom Bundesverfassungsgericht für teils verfassungswidrig erklärt worden. Die Richter sahen einen Verstoß gegen das Grundrecht der Arbeitnehmer auf freie Wahl des Arbeitsplatzes, heißt es in der jetzt veröffentlichten Entscheidung. Hessen muss bis Ende des Jahres eine Neuregelung treffen. Das Land hatte die Kliniken 2005 zusammen für 112 Mio. Euro an die Rhön-Klinikum AG verkauft. Der private Klinikbetreiber ließ in ersten Stellungnahmen verlauten, er sehe das Land am Zug.

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