Rastatt: Regierungspräsidium gegen Ikea-Ansiedlung
Die Chancen auf eine Ansiedlung eines 25.000 m² großen Ikea-Einrichtungshauses in Rastatt sind gesunken. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hält an seiner Einschätzung fest, dass das Ikea-Projekt so gravierend vom Landesentwicklungsplan abweicht, dass es unzulässig sei. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hatte im vergangenen Dezember ein abschlägiges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim mit der Begründung wieder aufgehoben, die Mannheimer Richter hätten Abweichungen vom Landesentwicklungsplan grundsätzlich ausgeschlossen. Dessen ungeachtet hält Ikea an seinen Ansiedlungsplänen fest. Das Regierungspräsidium habe lediglich die Urteilsbegründung des BVG kommentiert, sagte eine Ikea-Sprecherin auf TD-Anfrage. Man warte nun in Ruhe den VGH-Prozess ab, der nach der Entscheidung des BVG nun wieder aufgerollt wird.
TD Morning News abonnieren
Melden Sie sich für die TD Morning News an und erhalten Sie täglich einen kostenlosen Auszug aus unseren Branchennachrichten.