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Maklerprovision: Bundestag lehnt gesetzliche Regulierung ab

Auch künftig wird es in Deutschland keine gesetzliche Regelung darüber geben, wer bei Immobilienverkäufen und -vermietungen die Maklerprovision zu tragen hat. Entsprechende von SPD und Grünen im Bundestag eingebrachte Anträge wurden nun abgelehnt. Der SPD-Antrag hatte eine Regelung zum Ziel, nach der bei Wohnungsvermietungen die Maklerprovision zu jeweils 50 % vom Mieter und vom Vermieter getragen werden soll. Die Grünen legten einen Antrag vor, nach dem die Provision nach dem „Bestellerprinzip“ zu zahlen gewesen wäre. Die Koalitionsfraktionen begründeten die Ablehnung der Anträge mit dem Hinweis, dass dadurch die Vertragsfreiheit und Privatautonomie unzulässig eingeschränkt würden. Der IVD begrüßt die Ablehnung. „Die Provisionsverteilung wird vom Markt geregelt und bedarf keiner staatlichen Regulierung“, so IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling.

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