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Urteil: Bundesfinanzhof fordert Reform der Grundsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (Az.: II R 60/08) eine Neuregelung der Grundsteuer angemahnt. Es sei „nicht länger hinnehmbar“, dass Grundstücke weiterhin auf Basis längst überholter Einheitswerte aus dem vergangenen Jahrhundert besteuert würden, heißt es. In Westdeutschland gelten bislang Einheitswerte aus dem Jahr 1964, für Ostdeutschland werden sogar Werte aus dem Jahr 1935 zugrunde gelegt. Der BFH hat in dem Urteil nur den Grundsteuerbescheiden bis Anfang des Jahres 2007 Verfassungsmäßigkeit bescheinigt. Wenn eine Neubewertung weiter unterbleibe, sei dies nicht mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes vereinbar, so das Gericht.

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